Ich habe mir mal erlaubt, das "Gut" wegzulassen, da ich das Wort gar nicht kenne ... ist Gutsprache sowas wie Gutschrift oder was muß ich mir darunter vorstellen
Die Gutsprache ist ein mündlich zugesprochener Betrag oder Gegenstand, welcher z.B. mit einer Gutschrift oder mit einer Auftragsbestätigung schriftlich beendet resp. fortgesetzt wid.
Beispiel: Der Buchhalter hat nach Prüfung des Falles den zurückzuzahlenden Betrag gut gesprochen und veranlasst nun die Gutschrift an den Gläubiger.
Ah ... wieder was gelernt
Wobei ich jetzt darüber rätsele, ob es in deutschem Deutsch *g* eigentlich eine Entsprechung dazu gibt oder ob das nun einfach eine mündliche Zusage oder eine Vorabzusage ist
da hab ich keinen blassen Schimmer. Ich nehm mal an, dass unsere vielen Gesetze zu solchen Wortkonstellationen führen. Jedes Ding und Handlung soll einen Namen haben, damit man damit Paragrafenreiten kann.
Man nehme die Wörter: Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bei Krankheit
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Sie bedeuten eigentlich das Selbe aber rein versicherungstechnisch gesehen, kann ein Arbeitsunfähiger vom Arbeitsgeber für andere Tätigkeiten eingesetzt werden, welche den noch vorhandenen Fähigkeiten entspricht.
Bei Erwerbsunfähigkeit hingegen darf der Arbeitnehmer keine bezahlte Arbeit mehr verrichten und der AG resp. die Firmen-Taggeldversicherung muss den Lohnausfall berappen... zumindest 70-80% und für max. 2 Jahre.
Das ist bei uns aber wieder ähnlich ... wobei die Arbeitsunfähigkeit von "drei Tage krankgeschrieben" bis "dauerhaft für die bisherige Tätigkeit nicht mehr einsetzbar" je nach Kontext verschiedene Bedeutungen hat und die Erwerbsunfähigkeit bei uns inzwischen auf "Verminderte Erwerbsfähigkeit" oder "Erwerbsminderung" umgetauft wurde ... allerdings läuft das bei Erwerbsminderung dann nicht über den AG, sondern über die Rentenversicherung.